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Mikkel Eriksen

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  • »Mikkel Eriksen« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 13

Wohnort: Frederikshavn

Beruf: Politischer Aktivist

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1

Samstag, 9. Februar 2013, 12:42

Antrag auf Vereinsgründung: Verein für mehr Demokratie e.V.

Handlung

Per Brief schickt Mikkelsen einen Antrag auf Vereinsgründung ins Indenringsministeret




Zitat



Hiermit gebe ich die Gründung der "Organisation für mehr Demokratie"(OD) e.V. bekannt.

Vereinsname: Organisation für mehr Demokratie (Abkürzung: OD) e.V.
Vereinsvorstand: vorläufig Mikkel Eriksen
Vereinsanschrift: Frederikshavn
Vereinszweck: Zusammenschluss zum Erreichen des Zieles "mehr Demokratie"


Mitlieder können sich hier eintragen.


Mitglieder:
- Mikkel Eriksen


Satzung des Vereins für Verein für mehr Demokratie e.V.


1. Vereinsname und -sitz
a) Der Verein trägt den Namen Verein für mehr Demokratie e.V.
b) Die offizielle Abkürzung ist OD
c) Er hat seinen Sitz in Frederikshavn
d) Der Verein ist in das Vereinsregister des Indenrigsministeriet eingetragen und trägt daher die Initialen "e.V." für "eingetragener Verein" im Namen.

2. Vereinszweck
a) Ziel des Vereins ist es mehr Demokratie in unseren Land zu schaffen

3. Mitglieder
a) Mitglied des Vereins kann jede/r volljährige, lillische Staatbürger/in sein.
b) Für eine Mitgliedschaft muss ein schriftlicher Mitgliedsantrag an den Vereinsvorstand gestellt werden. Gleiches gilt für einen Austritt aus dem Verein.
c) Vereinsmitglieder sind eine Woche nach Eintritt bei der Mitgliederversammlung stimm- und antragsberechtigt.
d) Zur Unterstützung des Vereinszwecks entrichten die Mitglieder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der vom Vereinsvorstand festgelegt wird.

4. Die Mitgliederversammlung
a) In der Mitgliederversammlung sind alle Vereinsmitglieder, die, wie bereits in Abschnitt 3 definiert, 1 Woche Mitglied des Vereins sind, berechtigt Anträge einzubringen und ihr Stimmrecht auszuüben.
b) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder eine Woche nach Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vereinsvorstand.
c) Die Mitgliederversammlung wählt den Vereinsvorstand und die RechnungsprüferInnen.
d) Die Mitgliederversammlung genehmigt das Budget und den Rechnungsabschluss.
e) Der Ausschluss von Mitgliedern muss von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
f) Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 Mehrheit die Auflösung des Vereins beschließen.

5. Der Vereinsvorstand
a) Der Vereinsvorstand besteht aus einem Obmenschen und dessen StellvertreterIn, sowie eines Pressesprechers. Sie werden auf der Mitgliederversammlung gewählt.
b) Der Vorstand führt die operativen Geschäfte des Vereins.
c) Ein neuer Vorstand ist dem Indenrigsministeriet zu melden.
d) Der Vereinsvorstand muss zumindest einmal im Jahr oder auf Wunsch der Mitglieder eine Mitgliederversammlung einberufen.
e) Der Vereinsvorstand entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss neuer Mitglieder. Der Ausschluss von Mitgliedern muss auf der nächsten Mitgliederversammlung von dieser bestätigt werden.

2

Samstag, 9. Februar 2013, 13:07

Handlung

Schon wieder eine Demokratieinitiative. Mal sehen wie lange diese Bewegung durchhält. Mit Stirnrunzeln genehmigt er den Antrag und nimmt den Verein in das Vereinsregister auf.