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Alles Gute!
Die Lillen

Mette-Marit I.

verstorben (Dronning)

  • »Mette-Marit I.« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 8. Januar 2012, 15:06

Diskussion Verfassung 2012

Zitat

Ihre Majestät Dronning Mette-Marit I. lädt die Bürgerinnen und Bürger des Landes zum Folkething am 08.01.2012 ein, um an einer Reform der Verfassung zu diskutieren


Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund der aktuellen politischen Lage des Landes, beantrage ich eine Abänderung Verfassung, die beinhaltet, dass der Posten des Statskommissærs mit sofortiger Wirkung abgeschafft wird und dessen Aufgaben auf den Adelsråd übergehen.
Es hat sich im gesamten Volk niemand geeignetes für den Posten des Statskommissærs gefunden, weswegen wir nun einen anderen Schritt wagen müssen.

Hiermit eröffnet ich die Diskussion.

2

Montag, 9. Januar 2012, 21:56

RE: Diskussion Verfassung 2012

Ich finde es schade, dass die Politik nicht die Sache des Lillen ist. Wenn die Möglichkeiten der Petitionen und vielleicht auch mehr lokale Macht bei den Bürgermeistern liegt, fände ich das gut.

Joanna van Reen

Baronesse af Hasselmond

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3

Donnerstag, 12. Januar 2012, 16:39

Wie soll das denn funktionieren, dass der Adelsråd die Aufgaben des Regierungschefs übernimmt? Machen plötzlich drei, was vorher einer zustande gebracht hat? Was passiert dann mit den Ministerinnen und Ministern? Sind die auch ihres Amtes enthoben?

4

Donnerstag, 12. Januar 2012, 19:21

Die können doch beratene Tätigkeit übernehmen. Ich spreche weder dem Statskommissær noch dem Adelsråd Kompetenz in allen Gebieten zu, da braucht es Beratung von Fachleuten.

5

Sonntag, 15. Januar 2012, 00:46

Ja, das soll so funktionieren, dass von jetzt drei den Job von einem machen. Es ist nicht möglich, einen Kandidaten für das Amt zu finden.
Ja, was soll mit den Ministern passieren? Dafür ist eine solche Diskussion da. Sprechen Sie die Herzöglichkeiten an.

Joanna van Reen

Baronesse af Hasselmond

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6

Sonntag, 15. Januar 2012, 00:52

Handlung

Okay, da waren sie wohl plötzlich wieder per Sie... oder erstmals. Auch recht.



Welche Gedanken hat sich denn das Königshaus gemacht, wenn es so einen Vorschlag liefert?

7

Sonntag, 15. Januar 2012, 00:57

Das Königshaus hat in aller erster Linie das weiter gegeben, was es gemeinsam mit den Adelsrat besprochen hat.

Joanna van Reen

Baronesse af Hasselmond

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8

Sonntag, 15. Januar 2012, 01:05

Welche Meinung und Vorstellungen vertritt es dann also?

9

Sonntag, 15. Januar 2012, 01:12

RE: Diskussion Verfassung 2012

Sie alle würden es sehr begrüßen, wenn der Adelsråd an die Stelle des Statskommissærs tritt.
Wie bereits eingangs erwähnt.
Wie das ganze von Statten laufen soll, dafür ist nach wie vor diese Diskussion da.
Das Königshaus bezieht das Volk in eine neue Verfassungsreform mit ein. Hier ist Platz, um Vorschläge zu machen und abzustimmen.

10

Sonntag, 15. Januar 2012, 08:24

Um konkret die Fragen der Baroness zu beantworten:

Es stimmt, im Endeffekt werden drei machen, was zuvor einer bewerkstelligt hat. Defakto wird es nach außen hin jedoch nur einen Repräsentanten bzw. eine Repräsentantin geben. Der Adelsråd hat einen zweimonatlich rotierenden Vorsitz und der oder die jeweilige Vorsitzende führt die Regierungsgeschäfte nach außen.
Da wir jedoch angeregt haben, dass der Adelsråd als gesamtes Gremium an die Stelle des Statskommissærs rücken soll, werden alle Entscheidungen zuvor intern im Adelsråd besprochen.
Ministerinnen und Minister soll es weiterhin geben mit allen Aufgaben wie bisher, mit dem einzigen Unterschied, dass sie ihre Weisungen vom Adelsråd erhalten. Das heißt auch, dass jedermann und jederfrau weiterhin die Möglichkeit haben in ein hohes Regierungsamt zu gelangen.

11

Donnerstag, 19. Januar 2012, 07:08

Gibt es noch weitere Fragen oder Anregungen?

Joanna van Reen

Baronesse af Hasselmond

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12

Donnerstag, 19. Januar 2012, 08:35

Ich fände es nach wie vor gut, wenn die rechtliche Stellung des Folketing in der Verfassung geklärt wird.

Jesper Strand

Borgmester af Skanderborg

Beiträge: 4 151

Wohnort: Skanderborg

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13

Donnerstag, 19. Januar 2012, 10:56

Das unterstütze ich ebenfalls. Ich habe wenig Probleme damit die "große" Politik der Königin und dem Adelsråd zu überlassen, solange die lokale Politik von den Bürgern gestaltet werden kann. Das Folkething soll ja als Plattform für die Bürger zu dienen.

14

Donnerstag, 19. Januar 2012, 13:56

Da der Vorstoß zur Verfassungsreform auch sehr stark vom Adelsråd ausging, möchte ich den hier Anwesenden bereits einen konkreten Entwurf für eine mögliche neue Verfassung prässentieren anhand dessen die Diskussion weiter geführt werden kann.




Präambel anpassen/ neu schreiben

Verfassung des Kongerigets Lillemark
Fassung vom xx.xx.2012


Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1. Lillemark ist eine absolute Monarchie. Ihr Recht geht von der Dronning/vom Konge aus.

Artikel 2. Das Kongeriget Lillemark gliedert sich in drei Herzogtümer mit den Namen Kystland, Lindencrone und Norrby. Reihenfolge

Artikel 3. Das Kongeriget Lillemark bildet ein einheitliches Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet. Innerhalb des Kongerigets dürfen keine
Zwischenzolllinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen errichtet werden.

Artikel 4. Hauptstadt des Kongerigets ist Frederikshavn. Sie ist Hauptsitz der königlichen Familie und der Regierung ihrer/seiner Majestät.

Artikel 5. Alle Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse der Rasse, der sexuellen Orientierungund des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.

Artikel 6. Die lillische Sprache ist die Staatssprache desKongerigets.

Artikel 6a. Die Farben der Monarchie sind Blau – Gold – Rot. Die Flagge besteht aus drei waagerechten Streifen, die in ihrer Höhe abnehmen. Oben Blau, in der Mitte Gold und unten Rot im Verhältnis 4-2-1. Im mastseitigen Obereck befindet sich das kleine Wappen auf blauem Grund.
Das Wappen des Kongerigets Lillemark besteht aus einem blauen Wappenschild mit einem steigenden Alphyn in Gold mit roter Bewehrung. Auf dem Wappen liegt die lillische Krone.

Artikel 7. Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Die Monarchin/Der Monarch

Artikel 8. Die Dronning/Der Konge ist das Staatsoberhaupt des Kongerigets Lillemark. Sie/Er ist die/der oberste Repräsentantin/Repräsentant des Staates nach innen und nach außen.

Artikel 9. Die Dronning/Der Konge

[list] ernennt und entlässt die Statskommissærin/den Statskommissær auf Vorschlag der Herzoginnen/der Herzöge. - gestrichen
a) ernennt und entlässt die Kommissærinnen/Kommissære der Regierung auf Vorschlag des Adelsråds.
b) kann den Sitzungen der Regierung beiwohnen.
c) bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Gesetzes. Mit der Verkündung des Gesetzes im kongeligen Hofgesetzblatt tritt dieses in Kraft.
d) befasst sich mit Petitionen, die an sie/ihn gerichtet sind.
e) verleiht Adelstitel, Urkunden, Orden und Ehrenzeichen.
f) erklärt Krieg und Frieden.
g) ernennt auf Vorschlag des Adelsråds die Richterinnen/Richter des königlichen Gerichtshofs
h) verfügt über ein suspensives Veto bei Gesetzesvorhaben der Regierung.
i) beruft das Folketing ein.[/list]

Artikel 9a. Die Dronning/der Konge kann eigene Erlässe verabschieden, die sich an einen klaren Adressatenkreis – wie beispielsweise das Volk oder den Adel – richten. Darin kann sie/er zu aktuellen politischen Ereignissen Stellung nehmen, Regelungen bezüglich Königshaus und Adel treffen oder Probleme, die von Seiten der Bevölkerung an sie/ihn herangetragen wurden, thematisieren.
Die königlichen Erlässe - sofern es sich nicht um Stellungnahmen handet - müssen sich im Rahmen der bestehendenGesetze des KongerigetsLillemark bewegen.

Artikel 10. Der Titel und das Amt der Dronning/des Konges werden in der Familie der Bærnadøtt durch Erbfolge weitergegeben. Erbin/Erbe ist die erstgeborene Tochter/der erstgeborene Sohn der Dronning/des Konges. Näheres regelt das Erbfolgegesetz.

Artikel 11. Der Ehepartner/die Ehepartnerin der Dronning/des Konges führt den Titel Erzherzog/Erzherzogin.

Die Regierung

Artikel 12. Die Regierung besteht aus den Mitgliedern des Adelsråds und den Kommissærinnen/Kommissære.

Artikel 13 - Ursprünglicher Art. 13 + 14 entfällt - Der Adelsråd leitet die Regierungsgeschäfte. Er ist der erste Ansprechpartner für die Dronning/den Konge.

Artikel 14. Die Regierung ist der Dronning/dem Konge Rechenschaft über ihr Handeln schuldig. Sie ist verpflichtet die Dronning/dem Konge zu ihren Sitzungen einzuladen und sie/ihn in Entscheidungen einzubeziehen.
Lehnt die Dronning/der Konge es ab, den Sitzungen der Regierung beizuwohnen, kann sie/er innerhalb von drei Tagen von ihrem/ seinem Vetorecht gegen Regierungsvorlagen Gebrauch machen.

Artikel 15. Die Regierung beschließt Gesetze einstimmig. Rechtsgültigkeit erlangen Gesetze durch die Unterschrift und Verkündung durch die Dronning/den Konge.
Macht die Dronning/der Konge von ihrem/seinem Vetorecht Gebrauch, kann die Regierung binnen 48 Stunden einen begründeten Beharrungsbeschluss fassen und das Gesetz neuerlich der Dronning/dem Konge zur Unterschrift vorlegen. Ein solcher Beharrungsbeschluss ist nur möglich, wenn es sich um wichtige Entscheidungen zur Zukunft des Kongerigets handelt.

Artikel 16 Die Regierung kann ein außerordentliches Folketing einberufen, wenn sie die Bevölkerung in den Gesetzgebungsprozess einbeziehen will.

Artikel 17. Die Kommissærinnen/Kommissære der Regierung sind so lange im Amt bis sie vom Volk, der Dronning/dem Konge, dem Adelsråd, durch den eigenen Rücktritt oder Tod von diesem abberufen werden.


Das Volk

Artikel 18 Das Staatsvolk umfasst alle Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die im Kongeriget Lillemark leben und die lillische Staatsbürgerschaft besitzen.

Artikel 19 Staatsbürgerinnen/Staatsbürger haben das Recht, Petitionen an die Dronning/den Konge zu richten, welche von dieser/diesem behandelt werden müssen. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 20 Das Folketing ist der Versammlungsort der Staatsbürgerinnen/ Staatsbürger. Es wird von der Dronning/ dem Konge im Vorfeld einer Verfassungsänderung einberufen oder der Regierung im Falle des Einbeziehens der Bevölkerung in ein Gesetzgebungsverfahren.
Jede Lillin/ Jeder Lille hat das Recht sich hier zu äußern und Vorschläge einzubringen.


Artikel 21 Die Regierung kann die Staatsbürgerinnen/Staatsbürger durch eine nicht bindende Volksbefragung zu aktuellen Gesetzesvorhaben befragen. Bei Änderungen der Verfassung ist nach der Debatte im Folketing eine bindende Volksbefragung verpflichtend durchzuführen.

Artikel 22. Staatsbürgerinnen/Staatsbürger haben das Recht, eigene Gesetzesvorhaben an die Regierung in Form von Petitionen einzubringen. Näheres regelt ein Gesetz.

Die Krone und die Herzogtümer

Artikel 23. Der Krone obliegt die Gesamtvertretung Lillemarks. Den Herzogtümern ist es untersagt eine eigenständige Entscheidungen in der Außenpolitik zu treffen. Die Pflege von diplomatischen Kontakten ist davon ausgenommen.

Artikel 24. Die Herzoginnen/Herzöge können zur näheren Durchführung von Gesetzen Verordnungen für ihre Herzogtümer erlassen.

Artikel 25. Die Herzoginnen/Herzöge sind im Adelsråd vertreten, welcher der Dronning/dem Konge beratend zur Seite steht. Der Adelsråd leitet die Regierungsgeschäfte und hat das Vorschlagsrecht zur Besetzung wichtiger Posten, wie jene der Richterinnen/Richter am königlichen Gerichtshof und der Kommissærinnen/Kommissære.

Justiz

Artikel 26. Die Rechtssprechung erfolgt am königlichen Gerichtshof.

Artikel 27. Die Richterinnen/Richter werden auf Vorschlag des Adelsråds von der Dronning/dem Konge ernannt. Sie üben ihr Amt so lange aus, bis sie durch Tod, Krankheit oder eigenen Rücktritt dazu nicht mehr im Stande sind.

Artikel 28. Andere Staatsämter sind mit jenen der Richterin/des Richters unvereinbar.

Artikel 29. Sollten keine Richterinnen/Richter am königlichen Gerichtshof ernannt sein, dann übt der Adelsråd in Vertretung die Rechtssprechung aus.

Schlussbestimmungen

Artikel 30. Die Verfassung tritt nach Volksabstimmung und mit der Verkündung durch die Dronning/den Konge in Kraft und ersetzt die Verfassung vom 12.08.2010.

Joanna van Reen

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15

Donnerstag, 19. Januar 2012, 13:59

Ich halte es für äußerst problematisch, dass der Adelsråd nun die Regierungsgeschäfte führen soll und weiterhin das Vorschlagsrecht für die Richterinnen und Richter des königlichen Gerichtshofs hat, schlimmer noch, dass er für die Rechtssprechung in Lillemark verantwortlich sein soll, wenn keine Richterinnen und Richter ernannt sind.
Es kann nicht sein, dass ein und die selben Personen die Gesetze in Lillemark gestalten und gleichzeitig auch für die Rechtssprechung verantwortlich sein sollen. Entweder das Eine oder das Andere, aber beides zusammen kann keine Option sein.

Viktor af Sundstrom

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16

Donnerstag, 19. Januar 2012, 22:07

Nunja, wenn dann wäre der Adelsråd in diesem Fall nur indirekt für die Judikative verantwortlich. Falls Ihnen diese Machtkonstellation dennoch so zuwider ist, würde ich Folgendes vorschlagen:

Zitat


Staatssekretäre / Statssekretære
  • Die Statssekretære werden vom Folketing gewählt und von der Dronning / vom Konge ernannt. Sie sind für ein bestimmtes Ressort verantwortlich.
  • Sie üben ihre Amt bis zu ihrem Rücktritt, der Entlassung durch die Dronning / den Konge, der Abwahl im Folketing oder ihrem Tod aus.
  • Alle Minister bilden gemeinsam den Statsråd.
  • Artikel 27: Die Richterinnen/Richter werden auf gemeinsamen Vorschlag des Adelsråds und des Statsråds von der Dronning/dem Konge ernannt. Sie üben ihr Amt so lange aus, bis sie durch Tod, Krankheit oder eigenen Rücktritt dazu nicht mehr im Stande sind.


Sagt Ihnen das eher zu?

17

Donnerstag, 19. Januar 2012, 22:14

Weil wir ja bisher auch so viele Personal bisher finden konnten für Ministerposten und vor allem für Statskommissær. Ich halte das nicht für praktikabel.

Viktor af Sundstrom

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18

Donnerstag, 19. Januar 2012, 22:53

Und wer soll dann die Richter vorschlagen? Außer dem Adelsråd?

Joanna van Reen

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19

Donnerstag, 19. Januar 2012, 23:45

Derzeit ist der Adelsråd sehr direkt für die Judikative verantwortlich, da keine Richterinnen und Richter ernannt sind. Von daher kommt es für mich nicht in Frage, dass der Adelsråd sowohl die Regierungsgeschäfte leitet und gleichzeitig für die Judikative verantwortlich sein soll.

Ihrem Vorschlag kann ich insgesamt nicht viel abgewinnen. Die Ministerinnen und Minister hießen bislang immer Kommissære. Weshalb wollen Sie das jetzt ändern? Wozu sollen die Ministerinnen und Minister innerhalb der Regierung nun auch noch ein Sondergremium bilden, wo sie doch weisungsgebunden sind gegenüber dem Adelsråd, als Regierungschef.

Viktor af Sundstrom

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20

Freitag, 20. Januar 2012, 13:04

Zitat

Original von Joanna Fynbo
Derzeit ist der Adelsråd sehr direkt für die Judikative verantwortlich, da keine Richterinnen und Richter ernannt sind. Von daher kommt es für mich nicht in Frage, dass der Adelsråd sowohl die Regierungsgeschäfte leitet und gleichzeitig für die Judikative verantwortlich sein soll.

Ja, weil auch dafür die Kandidaten fehlen, Frau Fynbo.
Wenn die Hochadeligen in unserem Land die Einzigen sind, die sich um den Staat und die Rechtspflege sorgen, kann ich auch nichts dafür.

Zitat

Ihrem Vorschlag kann ich insgesamt nicht viel abgewinnen. Die Ministerinnen und Minister hießen bislang immer Kommissære. Weshalb wollen Sie das jetzt ändern? Wozu sollen die Ministerinnen und Minister innerhalb der Regierung nun auch noch ein Sondergremium bilden, wo sie doch weisungsgebunden sind gegenüber dem Adelsråd, als Regierungschef.

Mit der Namensänderung wollte ich ihrem neuen Status Rechnung tragen. Wir können es natürlich auch beim alten Titel belassen. Der Statsråd sollte ein "bürgerliches Gegengewicht" bei der Richternominierung bilden.
Wenn Sie einen besseren Vorschlag für die Wahl von Richtern haben, nur her damit..

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Viktor af Sundstrom« (20. Januar 2012, 13:05)