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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

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Freitag, 7. Oktober 2011, 13:48

[InMi] Verordnung über die Vergabe von Postleitzahlen

Verordnung über die Vergabe von Postleitzahlen



§1. Definition
(1) Gestand dieser Verordnung ist die Neugliederung der Postbezirke des Kongerigets Lillemark nach zeitgemäßen Zustellstandards.

§2 Postleitzahlen
(1) Die Postleitzahlen im Kongeriget bestehen aus vier Ziffern, denen allesamt eine Bedeutung zukommt.
(1a) Die erste Ziffer steht für das Herzogtum.
(1b) Die zweite Ziffer steht für den Bezirk bzw. die Stadt.
(1c) Die dritte Ziffer steht für den Stadtteil.
(1d) Die vierte Ziffer kann von Institutionen beansprucht werden durch Anmeldung beim königlichen Postamt.
(2) Ausnahmen von dieser Regelung bilden die Hauptstädte der Herzogtümer. Diese führen im Bereich der Bezirke eine Null.

§3 Postleitzahlen für das Herzogtum Norrby
(1) Städte und Gemeinden des Herzogtums Norrby führen eine sechs vorweg.
(2) Die Postleitzahlen:
[list]Skanderborg: 6010 - 6040
Himmerland: 6210 - 6230
Blomsterborg: 6310 - 6320
Ættborg: 6410 - 6420
Njolvik: 6510 - 6520
Hjorr: 6100
Fylkirvig: 6270
Asterbro: 6250
Bagavik: 6350
Jubesund: 6450[/list]

§4 Postleitzahlen für das Herzogtum Kystland
(1) Städte und Gemeinden des Herzogtums Kystland führen eine drei vorweg.
(2) Die Postleitzahlen:
[list]Årphus: 3010 - 3060
Ballerup: 3510 - 3530
Landyby: 3600
Flake: 3310 - 3320
Grontby: 3410 - 3420
Nyborg: 3210 - 3220
Vanden: 3570
Skilde: 3650
Nork: 3550
Lykke: 3450
Saalund: 3350
Hørby: 3100
Skærgård: 3250[/list]

§5 Postleitzahlen für das Herzogtum Lindencrone
(1) Städte und Gemeinden des Herzogtums Lindencrone führen eine eins vorweg.
(2) Die Postleitzahlen:
[list]Frederikshavn: 1010 - 1090
Sjæborg: 1310 - 1330
Feynmar: 1410 - 1420
Vakaborg: 1210 - 1220
Bjergund: 1510 - 1520
Bådelsted: 1170
Hasselmond: 1150
Mæriestad: 1190
Tønsheim: 1100[/list]


§6 Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 10. Oktober 2011 in Kraft.
(2) Änderungen können jederzeit durch das Indenrigs- og Kulturministeriet vorgenommen werden.