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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

81

Mittwoch, 28. September 2011, 17:53

Da ist nämlich der Haken an der Sache. Ohne gesetzliche Grundlage bringen die Petitionen nämlich überhaupt nichts.
Wenn nirgendwo festgelegt ist wie damit umgegangen werden muss, können die theoretisch ungelesen im Papierkorb landen.
Denn niemand ist dazu verpflichtet sich mit ihnen zu beschäftigen.

82

Mittwoch, 28. September 2011, 17:55

Neele ist meine uneheliche Tochter. Und die haben laut Erbfolgereglung kein Anspruch auf den Titel. Außerdem habe ich sie ja nicht adoptiert.

83

Mittwoch, 28. September 2011, 17:58

Was? Zeig mir bitte die Stelle im Erbfolgegesetz, das im Übrigen vorrangig für die Familie Benadøtts gilt. Gibt es in Norrby ein eigenes Erbfolgegesetz? Und was hat das mit Adoption zu tun?

84

Mittwoch, 28. September 2011, 18:06

Das Erbfolgegesetz gilt nur für die Bernadøtts. Steht auch so drin.
Außerdem was hat das mit Gesetzen zu tun? Warum hast du die Nachfolge von Leah angetreten? Das muss doch auch irgendwo festgeschrieben sein, oder nicht?
Gibt es da auch ein Gesetz?

85

Mittwoch, 28. September 2011, 19:19

Du hast mit der Erbfolge angefangen. Traditionell folgt der erstgeborene Sohn oder die erstgeborene Tochter. Danach richtest du dich nicht, also gibt es bei euch eigene Regelungen?
Ich bin Leah gefolgt, da sie freiwillig zurückgetreten ist und sie selbst keine direkte Nachfolgerin stellen konnte, sprich kein Kind. Es ist Gang und Gäbe in unserer Familie, dass die af Falkgårds immer mal wieder den Herzogssitz inne hat.
Außerdem geht es garnicht um meine Nachfolge, sondern um deine, die ja anscheinend bei euch anders geregelt ist als ich es angenommen habe. Und zum Anderen geht es auch noch eher darum, dass du demokratische Strukturen willst und diese vielleicht erstmal weiter bei dir im Herzogtum umsetzt wenn du es denn so wünscht.

86

Mittwoch, 28. September 2011, 19:30

Ja, der erstgeborene aus einer ehelichen Verbindung. Das ist so weit richtig. Aber Neele ist nun mal unehelich geboren und von daher hat sie keinen Anspruch.

Simoff

Die unehelichen Kinder von Albert von Monaco haben auch keinerlei Ansprüche auf seinen Titel.


87

Mittwoch, 28. September 2011, 19:45

So ist bei euch also die Regelung? Reichlich antiquiert wenn du mich fragst, da bist du wohl sehr konservativ, was? Das ist jetzt aber auch nebensächlich, zurück zum Thema Statskommissær und Verfassung.

Simoff

Das haben die wohl so geregelt, ich gehe erstmal von dem Traditionellen aus und richte mich auch ein wenig nach dem Erbfolgegesetz das es zumindest für die Bernadøtts gibt. Da wäre natürlich Neele die Nachfolgerin. Ansonsten sehe ich das als Anlass dies mal in der Familiengeschichte/tradition der af Sundstrom festzusetzen, da die Fallkostellation ja schon da ist. Wenn du da Hilfe brauchst, dann bitte im internen, getrennt von diesem Thema.


88

Mittwoch, 28. September 2011, 21:04

Was gibt es denn da noch zu sagen? Ich habe meine Argumente und ihr habt eure. Und das wir da nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, dürfte klar sein.

89

Mittwoch, 28. September 2011, 21:11

Und? Du willst, mehr Beteiligung für die Bürger. Wir wollen mehr Engagement vom Bürger, sofern wir dieses System beibehalten. Wir wollen notfalls die Kompetenzen der Regierung auf die Königin und den Adelsråd zurückübertragen, dafür die kommunalen Rechte der Bürger stärken. Das wiederum willst du nicht, wobei ich noch nicht weiß warum.

90

Mittwoch, 28. September 2011, 21:22

Wer sagt denn das ich das nicht will? Außerdem werden in meinem Herzogtum die Bürgermeister eh schon gewählt und nicht nur einfach ernannt.
Für mich ist das normal das es so abläuft. Da braucht nichts gestärkt werden.

Aber wie stellt ihr euch denn das Engagement der Bürger vor?

91

Mittwoch, 28. September 2011, 21:43

Eben das sich die Bürger in dem bisherigen Rahmen auch entsprechend engagieren und auch Verantwortung übernehmen. Aber das tun sie nicht, siehe Statskomissær oder überhaupt das Leben im Folkething, verankert in der Verfassung oder nicht ist gerade nebensächlich.

92

Donnerstag, 29. September 2011, 00:36

Über was sollen sie denn im Folketing reden? Von der Regierungsarbeit dringt ja nichts nach außen über das man reden könnte.

93

Donnerstag, 29. September 2011, 08:18

Das was bereits an die Presse gegeben wird, genau das könnte man diskutieren. Und wenn ein Gesetz abgeschlossen ist und es passt den Bürgern nicht, sagen sie nichts weil sie vorher nicht informiert wurden? Das sieht man doch in demokratischen Systemen auch, spätestens dann gehen sie auf die Straße. Ehrlich, Mathis, bei dir gibts nur schwarz und weiß.

94

Samstag, 1. Oktober 2011, 01:04

Über ein schon verkündetes Gesetz im Folketing zu reden ist sinnlos in meinen Augen. Ändern kann man doch eh nichts mehr dran.

95

Samstag, 1. Oktober 2011, 01:41

Was soll man als Normalbürger/ Normalbürgerin auch schon ändern wollen an einem Gesetz?

96

Samstag, 1. Oktober 2011, 09:43

Wenn sie wirklich etwas dagegen hätten, dann würden sie auch was sagen selbst wenn es verabschiedet ist. Tu doch nicht so, als ob der Bürger völlig hilflos der Obrigkeit ausgeliefert wäre und wie willenlose Sklaven behandelt werden.

97

Samstag, 1. Oktober 2011, 10:20

Ja, sicher. Jeder unser knapp 5 Mio. Einwohner ist immer zufrieden mit den Gesetzen die verabschiedet werden. In Ihren Träumen vielleicht.

98

Samstag, 1. Oktober 2011, 14:13

Wenn er oder sie nicht zufrieden ist, dann hat er oder sie immer noch die Möglichkeit eine Petition an den zuständigen Minister/ Herzog / die Königin oder den/ die StatskommissærIn zu richten und so deren Aufmerksamkeit auf die Gesetzesstelle zu richten, die unbehagen auslöst.

99

Samstag, 1. Oktober 2011, 16:20

Wenn es denn irgendwann mal ein Gesetz dazu gibt wie man das machen kann, dann besteht die Möglichkeit.

100

Samstag, 1. Oktober 2011, 17:22

Solang es kein Gesetz gibt, kann das wohl ganz formlos erfolgen.