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Liebe Besucher,

das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

121

Donnerstag, 16. Juni 2011, 14:31

Handlung

Lucas sieht ungeduldig auf die Uhr. Vor 15 Minuten wollte er bereits angefangen haben. Jetzt tritt genau das ein, was er befürchtet hat: Emmi ist Außenministerin und tanzt ihm auf der Nase herum - nicht nur zu Hause, sondern auch bei der Arbeit. Da könnte er schon wieder aus der Haut fahren. Entsprechend sinkt seine Laune gerade unter Null.


122

Donnerstag, 16. Juni 2011, 16:50

Handlung

Emmi kommt etwas abgehetzt in den Sitzungssaal.



Entschuldigen Sie bitte die Verspätung.

Handlung

Sie nickt jedem kurz zu, traut sich kaum Lucas in die Augen zu schauen


123

Donnerstag, 16. Juni 2011, 20:33

Handlung

Per nickt der neuangekommenen Ministerin freundlich zu, gerade an seinem Croissant kauend.


124

Donnerstag, 16. Juni 2011, 20:36

Handlung

Lucas blickt kurz dunkel zu Emmi. Er atmet einmal tief durch, um so seinen Ärger beiseite zu schieben.



Gut, nachdem wir jetzt endlich vollständig sind, möchte ich Ihnen allen noch ganz offiziell Frau Fynbo vorstellen, die Frau Gronen im Amt der Außenministerin nachgefolgt ist. Frau Fynbo war zuvor die Staatssekretärin der Königin, ist also mit Fragen der internationalen Politik und des Protokolls bestens vertraut.

Kommen wir nun zu den berichten aus den einzelnen Ministerien. Beginnen wir mit Ihnen Herr Webber.

125

Donnerstag, 16. Juni 2011, 20:54

Und nicht zu vergessen, Ihre Freundin, wie man ja weist. Ich hoffe, das führt hier nicht zu irgendwelchen Bevorzugungen.

Handlung

Er schaut etwas schnippisch drein.



Es gibt aus dem Ministerium wenig zu berichten, allerdings gibt es derzeit einen steigenden Anteil an Selbständiger, sprich: neuer Firmengründungen, insbesondere in der Metropolregion von Frederikshavn. Eine sehr positive Entwicklung wie ich finde.

126

Donnerstag, 16. Juni 2011, 20:58

Bevorzugungen welcher Art befürchten Sie denn konkret, Herr Webber?

Handlung

Lucas will das gleich ein für alle mal regierungsintern geklärt wissen, nicht dass sich seine Minister jetzt auch noch gegenseitig anzicken.


127

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:05

Frau Fynbo ist Ihre Freundin. Ich hoffe nur dass Sie und Frau Fynbo Ihre Aufgaben hier klar von Ihrem Privatleben trennen.

128

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:08

Unser Privatleben hat nichts mit unseren Aufgaben hier zu tun. Von daher wird es da schon keine Vermischung geben.

129

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:14

Mehr wollte ich nicht hören.

Handlung

Er nickt.


130

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:23

Gut, dann zurück zu Ihrem Bericht: haben Sie besondere Anreize für die vielen Jungunternehmungen geschaffen?

131

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:32

Es gibt Überlegungen erfolgreiche Jungunternehmern, die sich mit besonderem Erfolg hervor tun auszuzeichnen. Genauso besteht die Überlegung, ob man für Unternehmensgründungen Steuerfreiheit für das erste Jahr einräumen sollte.

132

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:47

Steuerfreiheit? Ich weiß nicht, ob das so ein kluger Schritt wäre.

133

Donnerstag, 16. Juni 2011, 21:58

Wie gesagt, es sind nur Überlegungen. Wier eroieren gerade das Für und Wider.

134

Donnerstag, 16. Juni 2011, 22:03

Ich bin auf Ihre Ergebnisse gespannt.

Herr Andersen.

135

Samstag, 18. Juni 2011, 16:33

Ja... also...

Handlung

Schmatzen ertönt bis Per die Worte und Zettel gesammelt hat.



Ich habe mti den Herzögen Verhandlungen aufgenommen, dass sie sich direkt der Kulturförderung in ihren Herzogtümern annehmen und dass der Staat lediglich die kulturelle Infrastruktur zur Verfügung stellt. Die Herzöge wollten sich noch besprechen und mir alsbald Rückmeldung erstatten.

136

Montag, 20. Juni 2011, 14:35

Mhm, halten Sie uns darüber auch auf dem Laufenden.

Was plant Ihr Ministerium sonst noch so in nächster Zeit?

137

Montag, 20. Juni 2011, 14:36

Handlung

Wieder das altbekannte schmatzen.



Die Beamten der einzelnen Abteilungen arbeiten verschiedene Gesetzesentwürfe im Bereich Soziales und Bildung aus, die ich hoffe noch vor der Sommerpause, aber spätestens im Herbst präsentieren zu können.

138

Montag, 20. Juni 2011, 14:37

Wenn Sie vor dem Sommer noch etwas hier vorstellen könnten, würde ich das sehr begrüßen.

Danke, Herr Andersen.

Frau Fynbo. Was gibt es aus Ihrem Ministerium zu berichten?

Handlung

Es war komisch Emmi mit Familiennamen anzusprechen und auch noch per Sie, aber ein Du, wenn er mit allen anderen per Sie ist, erschien ihm auch mehr als unangebracht.


139

Dienstag, 21. Juni 2011, 18:40

Das Diplomatigesetz ist fertig und kann besprochen werden.
Diplomatiegesetz


§1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang des Königreich Lillemarks mit anderen Nationen.

§2 Aufnahme diplomatischer Beziehungen
(1) Zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu anderen Staaten sind die Königin/ der König, die Statskommissarin/ der Staatskommissar und die Außenministerin/ der Außenminister berechtigt.
(2) Die Herzoginnen/ Herzöge können eine lillische Delegation begleiten, sind aber nicht zur Anbahnung diplomatischer Beziehungen berechtigt.

§3 Verträge
(1) Zur Festigung der diplomatischen Beziehungen kann das Königreich Lillemark Verträge schließen.
(2) Verträge benötigen die Zustimmung der lillischen Regierung und werden von der Königin/ dem König unterzeichnet.
(3) Verträge dürfen nicht im Widerspruch zur lillischen Verfassung stehen.
(4) Die Kündigung von diplomatischen Verträgen kann durch die Regierung in Übereinstimmung mit der Krone gemäß den vertraglichen Bestimmungen angestrebt werden.

§4 Botschaftswesen
(1) Das Königreich Lillemark kann in anderen Nationen eine ständige diplomatische Vertretung unterhalten deren oberste Repräsentantin/ oberster Repräsentant die Botschafterin/ der Botschafter ist.
(2) Das lillische Botschaftspersonal bildet den diplomatischen Dienst des Königreich Lillemarks dessen Leitung der Außenministerin/ dem Außenminister obliegt.
(3) Botschafterinnen/ Botschafter sind an Weisungen des Außenministeriums gebunden. Sie vertreten das Königreich Lillemark in ihrem Gastland und berichten an das Außenministerium über Ereignisse in ihrem Gastland.
(4) Botschafterinnen/ Botschafter werden auf Vorschlag der Außenministerin/ des Außenministers von der Königin/ dem König ernannt und entlassen.
(5) Im Königreich Lillemark können Botschaften anderer Nationen errichtet werden. Diese Botschaften gelten als exterritoriales Gebiet in dem das Recht des Gastlandes gilt. Lillische Autoritäten haben keinerlei Befügnisse auf dem Botschaftsgelände.
(6) Staatsgästen und Diplomaten wird im Königreich Lillemark diplomatische Immunität zugestanden. Sie können von lillischen Autoritäten nicht belangt werden, solange keine Aufhebung der diplomatischen Immunität erfolgt.

§5 Aufhebung der diplomatischen Immunität
(1) Verletzt eine Botschafterin/ ein Botschafter oder ein ausländischer Staatsgast das lillische Recht kann sie/ er durch den/ die für Auswärtiges zuständigeN MinisterIn ausgewiesen werden. Über die Ausweisung einer Botschafterin/ eines Botschafters ist der Herkunftsstaat sowie die/ der lillische Königin/ König vorab zu informieren.
(2) Beleidigungen oder Herabwürdigungen von Verfassungsorganen des Kongeriget Lillemark oder deren Mitgliedern können entsprechend den Bestimmungen in §5 Absatz 1 geahndet werden.
(3) Die/ der für Auswärtiges zuständige MinisterIn kann ausländische Staatsgäste ausweisen oder deren Einreise unterbinden, wenn in ihrem Staat systematisch Menschenrechte der BürgerInnen verletzt werden. Dasselbe gilt, wenn nach Ansicht des/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn die Sicherheit des ausländischen Staatsgastes im Kongeriget Lillemark nicht gewährleistet werden kann.
Die Ausweisung bzw. Verhinderung der Einreise muss im Vorfeld einstimmig von der Regierung beschlossen werden und die Königin/ der König ist über das Vorgehen zu informieren.
(4) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn hat das Recht die Exterritorialität von Gebäuden einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Gerichts für maximal 24 Stunden einzuschränken um ausschließlich flüchtige Straftäter zu verfolgen. Weitere Maßnahmen sind nur mit Zustimmung des Botschafters gestattet.


§6 Schutz lillischer StaatsbürgerInnen
(1) Sieht die/der für Auswärtiges zuständige MinisterIn die Sicherheit lillischer StaatsbürgerInnen bei Reisen in einem anderen Staat als nicht gewährleistet an oder besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, so hat er für den betroffenen Staat eine öffentliche Reisewarnung auszugeben, welche die Gefahrensituation erläutert und Empfehlungen für lillische StaatsbürgerInnen enthält.
(2) Sind lillische StaatsbürgerInnen in anderen Staaten akut gefährdet oder wurden bereits in mehrfachen Fällen verletzt oder getötet, so hat die/der für Auswärtiges zuständige MinisterIn den lillischen StaatsbürgerInnen im betroffenen Staat die Rückkehr in das Kongeriget Lillemark zu empfehlen. In diesem Fall sind die Botschaften vor Ort zur Unterstützung verpflichtet.

§7 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung und Verkündung durch die Königin in Kraft.

140

Dienstag, 21. Juni 2011, 19:58

Ich hoffe Sie haben die Anmerkungen zum Gesetzesentwurf von Frau Gronen in Ihrem Vorschlag berücksichtigt.

Handlung

Lucas überfliegt den Gesetzesentwurf grob.



Zwei Dinge gleich vorab: entweder es ist von der Außenministerin/ dem Außenminister die Rede oder vom MinisterIn für Äußeres - mal so, mal so geht nicht. Gleiches gilt für Königreich Lillemark oder Konigriet Lillemark.

Inhaltlich habe ich grundsätzlich nichts zu beanstanden - außer Kleinigkeiten:
Frau Gronen hat, wenn ich mich recht erinnere, die Pflichten des Botschaftspersonal bereits im Gesetzesvorschlag genau aufgezählt. Sie machen das nicht. Warum?
Was ich auch schon bei Frau Gronen angemerkt habe, ist unter welchen Umständen das lillische Botschaftspersonal aus einem anderen Land abgezogen werden soll und ob es bei Reisewarnungen nicht verschiedene Abstufungen geben soll.