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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

41

Samstag, 16. April 2011, 20:37

Ja. Keine Einwände von mir.

42

Samstag, 16. April 2011, 23:15

Ich stimme ebenso zu.

43

Samstag, 16. April 2011, 23:17

Damit wäre das auch erledigt und wir sind beim Tagesordnungspunkt Allfälliges angelangt. Möchte dazu jemand etwas vorbringen?

44

Dienstag, 19. April 2011, 10:36

Ich fasse das als nein auf und schließe damit die Sitzung.
Nächste Woche entfällt die Regierungssitzung wegen der Osterfeiertage. Die nächste findet dan wieder am Freitag in zwei Wochen statt.

45

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:00

Handlung

Lucas sitzt auf seinem Platz im Sitzungssaal und geht noch einmal die Tagesordnung zur heutigen Regierungssitzung durch.



Zitat

Einladung zur

Regierungssitzung

am Freitag, den 29. April 2011 um 8.00 Uhr im Sitzungssaal des Staatsministriet.



Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung durch den Statskommissær.
2. Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
3. Diskussion von Gesetzesvorschlägen
4. Bericht der Außenministerin
5. Bericht des Innenministers
6. Bericht des Wirtschaftsministers
7. Allfälliges


46

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:01

Handlung

Per trifft als erster seiner MinisterInnenkollegen heute im Staatsministeriet ein und bedient sich sogleich an dem reichhaltigen Frühstücksbuffet.


47

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:13

Handlung

Er begrüßt die Runde und bedenkt Andersen mit einem eher tadeligem Blick als der sich den Teller so voll haut. Er selbst nimmt sich nur einen Kaffee.


Luisa Gronen

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48

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:17

Handlung

Luisa betritt mal wieder als Letzte den Sitzungssaal und begrüßt ihre Kollegen, bevor sie sich setzt.


49

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:22

Handlung

Per macht sich nichts aus dem Blick des Kollegen. Bevor das alles verkommt, opfert er sich doch gerne dafür.


50

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:25

Nachdem wir alle hier sind, können wir mit der Sitzung beginnen. Die Tagesordnung ist Ihnen allen zugegangen, genauso wie das Protokoll der letzten Sitzung - gibt es dazu Einwände?

Handlung

Lucas sieht in die Runde, wo es nur Kopfschütteln als Antwort gibt.



Ich fasse das als nein auf und gehe gleich über zum nächsten Tagesordnungspunkt: der Diskussion von Gesetzesentwürfen. Herr Andersen, bitte präsentieren Sie uns doch gleich Ihre Vorschläge zum Staatsbürgerschaftsgesetz.

51

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:29

Handlung

Per muss erst noch den Bissen vom Schokocroissant schlucken bevor er mit der Präsentation beginnt. Er schmatzt noch etwas, so wie es seine Art ist, bevor er zu reden beginnt.



In den Unterlagen sehen Sie den Entwurf des vom Innenministerium ausgearbeiten Staatsbürgerschaftsgesetz, welches im wesentlichen festlegt wie die lillische Staatsbürgerschaft zu erlangen ist, welches Amt dafür zuständig ist, wie mit Asylanträgen umgegangen wird. Gleichzeitig wird damit auch der Aufenthalt für Touristen im Königreich Lillemark geregelt.
Ein Punkt, den ich an dieser Stelle noch diskutieren möchte, sind die Rechte und Pflichten der StaatsbürgerInnen. Diese werden meiner Meinung nach detailliert in anderen Gesetzen und der Verfassung dargelegt, weswegen ich auf die Punkte 8 und 9 des Staatsbürgerschaftsgesetzes auch verzichten könnte.


Zitat

Staatsbürgerschaftsgesetz



§1 Zweck
(1) Dieses Gesetz regelt die Formalitäten zur Erlangung der lillischen Staatsbürgerschaft, sowie den Aufenthalt von Staatsangehöriger anderer Nationen.

§2 Staatsbürger
(1) StaatsbürgerIn ist jedeR im Königreich Lillemark geborene Mensch.
(2) Vom Einwohnermeldeamt ist mit der Geburtsurkunde gleichzeitig auch eine Staatsbürgerschaftsurkunde auszustellen.

§3 Staatsbürgerschaftsurkunde
(1) Die Staatsbürgerschaftsurkunde beinhaltet folgende Daten und Merkmale:
- Vor- und Nachname des Staatsbürgers/ der Staatsbürgerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Datum und Ort der Ausstellung
- Amtssiegel der Königin/ des Königs

§4 Staatsbürgerschaftsanträge
(1) Personen, die nicht im Königreich Lillemark geboren wurden, können beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen, wenn sie im Königreich Lillemark seit mehreren Monaten ihren Hauptwohnsitz unterhalten.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Der Bescheid über den Entscheid des Staatsbürgerschaftsantrags muss dem Antragssteller/ der Antragsstellerin binnen vier Wochen ab Antragsstellung zugestellt werden.

§5 Amt für Einwohnerangelegenheiten (AfEa)
(1) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten untersteht dem Innenministerium.
(2) In den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten fallen:
- das Ausstellen von Ausweisen
- das Ausstellen von Geburtsurkunden
- das Austellen von Staatsbürgerschaftsnachweisen
- Entscheidungen über Staatsbürgerschaftsanträge
- Entscheidungen über Asylanträge nach vorangegangener Weisung durch den/ die InnenministerIn
- das Ausstellen von Touristenvisa
- das Führen eines Melderegisters
- Entscheidungen über den Verlust der Staatsbürgerschaft

§6 Asylantrag
(1) Bei politischer, religiöser, ethnischer, oder sonstiger Verfolgung im Heimatland kann von dem Vertriebenen/ der Vertriebenen im Königreich Lillemark ein Antrag auf Asyl gestellt werden.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Nachname des Antragstellers/ der Antragstellerin
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnanschrift des Hauptwohnsitzes
- Grund der Antragstellung
(3) Asylanträge sind vom Amt für Einwohnerangelegenheiten einer gründlichen Überprüfung des Asylgrundes zu unterziehen. Bis zum Erteilen des behördlichen Bescheids erhält der Asylwerber/ die Asylwerberin einen vorläufigen Aufenthaltstitel, welcher ihn/ sie zum Bleiben im Königreich Lillemark berechtigt.
(4) Der Aufenthaltstitel ist auf die Dauer des Asylverfahrens begrenzt.

§7 Einreise, Touristenvisum
(1) Zur Einreise in das Königreich Lillemark ist jedeR StaatsbürgerIn eines anderen Staates berechtigt.
(2) StaatsbürgerInnen anderer Staaten müssen sich im Königreich Lillemark jederzeit mit einem amtlichen Lichtbildausweis, aus welchem die Staatsbürgerschaft hervorgeht, ausweisen können.
(3) Bei einem längeren Aufenthalt im Königreich Lillemark ist ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Wochen oder länger ein Touristenvisum an das Amt für Einwohnerangelegenheiten zu stellen.
(4) Visumsanträge können auch im Vorfeld an die Botschaften des Königreich Lillemarks im jeweiligen Heimatland gestellt werden. Die Botschaften leiten den Visumsantrag an das Amt für Einwohnerangelegenheiten weiter.

§8 Rechte der StaatsbürgerInnen
(1) StaatsbürgerInnen haben alle durch die Verfassung und Gesetze des Königreich Lillemarks garantierten Rechte.

§9 Pflichten der StaatsbürgerInnen
(1) StaatsbürgerInnen müssen blablabla

§10 Verlust der Staatsbürgerschaft
(1) Bei Doppelstaatsbürgerschaften kann das Amt für Einwohnerangelegenheiten nach Entscheidung durch den Inhaber der Staatsbürgerschaften die lillische Staatsbürgerschaft entziehen.

§11 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.

Luisa Gronen

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52

Sonntag, 1. Mai 2011, 12:54

Ich habe da zwei Fragen zu diesem Entwurf.

Bei den vorgeschriebenen Angaben die bei einem Staatsbürgerschaftsantrag gemacht werden müssen, steht auch, das ein Grund für den Antrag gemacht werden muss.
Ich, für meine Person, gehe davon aus, wenn jemand einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellt, das er dann Staatsbürger werden will.
Mir fällt momentan nicht ein, welche Gründe es da noch geben sollte.

Des weiteren habe ich eine Frage zur Doppelstaatsbürgerschaft. Was ist damit gemeint?

53

Sonntag, 1. Mai 2011, 13:11

Handlung

Per hört den Fragen von Frau Gronen genau zu und schmatzt etwas bevor er antwortet.



Dennoch gibt es unterschiedliche Beweggründe eines Antragsstellers einen Antrag auf die lillische Staatsbürgerschaft zu stellen. Es könnte sich dabei um Personen handeln, die vor allem wirtschaftliche Interessen und Vergünstigungen damit erreichen wollen, oder aus privaten Gründen seit längerem sich im Königreich aufhalten und als vollwertige StaatsbürgerInnen gelten wollen.

Unter Doppelstaatsbürgerschaften wird verstanden, wenn eine Person zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften inne hat und eine davon die lillische ist. Dann muss sich die betreffende Person für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Sollte er oder sie sich dafür entschieden haben die lillische Staatsbürgerschaft abzulegen, dann muss das Amt für Einwohnerangelegenheiten seines Amtes walten und die Staatsbürgerschaft entziehen.

Luisa Gronen

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54

Sonntag, 1. Mai 2011, 13:19

Also ist es einem lillischen Staatsbürger nicht erlaubt, mehrere Staatsbürgerschaften zu haben? Ist das nicht etwas übertrieben?

55

Sonntag, 1. Mai 2011, 13:20

Genau so ist es. Warum sollte es übertrieben sein?

56

Sonntag, 1. Mai 2011, 13:22

Warum ist das übertrieben? Ich denke, für jeden Bürger sollte klar sein welchem Land die Treue gilt.

Luisa Gronen

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57

Sonntag, 1. Mai 2011, 13:34

Aber wird der Bürger dadurch nicht in seinen Entfaltungsmöglichkeiten aufgehalten?

58

Sonntag, 1. Mai 2011, 14:04

Nein. Wie Herr Webber schon richtig sagte: es sollte für einen jeden Staatsbürger, eine jede Staatsbürgerin klar sein, welchem Land seine oder ihre Treue gilt. Mit Entfaltungsmöglichkeit hat das überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, ich sehe das eher als eine Maßnahme, um Gaunereien im Vorfeld bereits zu unterbinden.

Luisa Gronen

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59

Sonntag, 1. Mai 2011, 14:13

Gut, dann schreiben wir das eben in das Gesetz hinein.

60

Sonntag, 1. Mai 2011, 14:18

Was Ihre Frage angeht, Herr Andersen, so würde ich sagen, dass man die Staatsbürger Rechte und Pflichten durchaus aus dem Gesetz streichen kann, da diese nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechen und sich aus anderen Gesetzen ergeben.