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das Projekt Kongeriget Lillemark hat nun nach 3 1/2 Jahren sein Ende gefunden.
Wir bedanken uns bei allen Mitspielern, Gästen und Lesern und hoffen, euch anderweitig mal wieder zu sehen. ;)

Alles Gute!
Die Lillen

1

Sonntag, 12. Dezember 2010, 13:45

Büro

Büro des Transportministeriet
Tobias Webber

2

Sonntag, 12. Dezember 2010, 13:50

RE: Büro

Handlung

Er sitzt über den Akten. Bald werden viele Straßen aufgrund des Frostes repariert werden müssen. So kümmern er sich jetzt schon um alles wichtige


3

Dienstag, 5. April 2011, 07:17

RE: Büro

Handlung

Er bezieht sein altes Büro und macht sich mit den Unterlagen vertraut


4

Dienstag, 5. April 2011, 15:58

Handlung

Lucas lässt Herrn Webber per Boten einen Entwurf für das Wirtschaftsgesetz übermitteln und ersucht ihn bis spätestens Freitag um eine Stellungnahme.



Zitat


Wirtschaftsgesetz

§1 Zweck
(1) Dieses Gesetz regelt die Grundzüge des lillischen Wirtschaftssystems.

§2 Allgemeines
(1) Das Königreich Lillemark ist eine soziale Marktwirtschaft.
(2) Der Staat greift in den wirtschaftlichen Ablauf lenkend ein, um soziale Härten für die StaatsbürgerInnen zu mildern und für sie so einen allgemeinen Lebensstandard zu sichern.
(3) Alle wirtschaftlichen Entscheidungen müssen die sozialen Bedürfnisse der Menschen und die Erhaltung der Umwelt berücksichtigen.

§3 Lebensstandard
(1) Um den durschnittlichen Lebensstandard der lillischen Bevölkerung zu ermitteln, veröffentlicht die Regierung jährlich einen Warenkorb.
(2) Der Warenkorb enthält sämtliche Güter des täglichen Bedarfs einer vierköpfigen Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder) und darüber hinaus noch Sonderanschaffungen.
(3) Zur Ermittlung des Warenkorbs wird das lillische Amt für Statistik befasst.

§4 Währung
(1) Die Währung des Königreichs Lillemark ist der Lilling.
(2) Der Lilling wird alternativ mit dem Symbol „£“ gekennzeichnet.
(3) Ein Lilling besteht aus 100 Mønt.

§5 Finanzierung
(1) Der Staat finanziert sich und seine Leistungen durch Steuern, Abgaben und erwirtschaftete Gewinne.
(2) Die erzielten Gewinne/ Verluste staatlicher Unternehmen müssen im Staatshaushalt gesondert angeführt werden.

§7 Unternehmen
(1) Unternehmen sind auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet.
(2) Unternehmen verkaufen Waren oder Dienstleistungen gegen Bezahlung, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Steuern und Abgaben.

§8 Gründung eines Unternehmens
(1) Zur Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit muss ein Antrag an das Wirtschaftsministerium gestellt und von diesem genehmigt werden.
(2) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens
- Name des Unternehmers
- Branche
- Unternehmensziel
(3) Zur Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit ist jedeR lillische StaatsbürgerIn ab Vollendung des 18. Lebensjahres, juristische Personen und StaatsbürgerInnen anderer Staaten berechtigt.

§9 Förderungen.
(1) Der Staat kann die Aufnahme einer Unternehmenstätigkeit fördern. Die Höhe und Art der Förderung liegt im Ermessen des Wirtschaftsministers, der dazu eine Verordnung erlässt.
(2) Um eine Förderung zu erhalten, muss eine Unternehmensgenehmigung des Wirtschaftsministeriums vorliegen und ein Antrag auf Förderung an das Wirtschaftsministerium gestellt werden.
(3) Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens
- Name des Unternehmers
- Branche
- beantragte Fördersumme.
(4) Förderungen an ausländische UnternehmerInnen werden nicht vergeben.

§10 Rolle des Staates
(1) Der Staat kann entweder durch hoheitliches Handeln oder in seiner Funktion als Unternehmer in den Wirtschaftskreislauf eingreifen.
(2) Hoheitliches Handeln umfasst die staatliche Gesetz- und Normsetzungskompetenz, sowie deren Vollziehung durch befugte Staatsorgane.
(3) Als Unternehmer gilt der Staat als eine juristische Person und unterliegt mit seinem Handeln den erlassenen Gesetzen und Normen, wie auch alle anderen Rechtsunterworfenen.

§11 Der Staat als Unternehmer.
(1) Als Unternehmer muss der lillische Staat eine wirtschaftliche Vorbildwirkung für andere UnternehmerInnen vorleben.
(2) Der Staat kann in allen Branchen unternehmerisch tätig sein, insbesondere aber in jenen, wo eine Grundversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden muss.
(3) Eine Grundversorgung muss vor allem in folgenden Bereichen gesichert sein: öffentlicher Verkehr, Stromversorgung, Versorgung mit Grundnahrungsmitteln, Wasserversorgung, herstellen und aufrecht erhalten sämtlicher Infrastruktur im lillischen Staatsgebiet, Telekommunikation und Postwesen.
(4) Die Sicherung der Grundversorgung durch den Staat kann auch durch staatliche Eingriffe in die Preisbildung vorgenommen werden.

§12 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.

5

Mittwoch, 13. April 2011, 17:25

Handlung

Ein Bote bringt die Tagesordnung für die Freitag stattfindende Regierungssitzung in das Büro von Herrn Webber und lässt sich die Annahme mit einer Unterschrift bestätigen.



Zitat

Einladung zur

Regierungssitzung

am Freitag, den 15. April 2011 um 8.00 Uhr im Sitzungssaal des Staatsministriet.



Tagesordnung

1. Eröffnung der Sitzung durch den Statskommissær.
2. Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung
3. Annahme des provisorischen Haushalts und des Haushalts für die Monate von Juli bis Dezember durch die Regierung.
4. Bericht der Außenministerin
5. Bericht des Innenministers
6. Bericht des Wirtschaftsministers
7. Allfälliges


6

Donnerstag, 1. September 2011, 16:41

:tele:

7

Freitag, 2. September 2011, 19:28

Handlung

Es klingelt leider etwas länger und umso abgehetzter klingt er.



Ja bitte?

8

Freitag, 2. September 2011, 19:42

Schönen guten Tag Herr Webber, af Sundstrom hier.

9

Freitag, 2. September 2011, 20:11

Oh, Hoheit, hallo. Ich bin überrascht, dass Sie anrufen. Was kann ich für Sie tun?

10

Freitag, 2. September 2011, 20:36

Nun ja, da Herr Tilling ja zurückgetreten ist, bräuchten wir einen Nachfolger. Da war es uns im Adelsråd logisch, die Kabinettsmitglieder zu fragen, ob sie dafür bereit stehen.

11

Freitag, 2. September 2011, 21:08

Handlung

Bräuchten einen Nachfolger? Auf welchem Platz der Beliebtheitsskala steht er denn gerade?



Herr Tilling hat das Thema bereits in seiner letzten Sitzung gestreift. Ich muss ihn leider das Gleiche sagen, was ich ihm sagte: Ich stehe für das Amt nicht zur Verfügung, ich bevorzuge die Spezialisierung.

12

Freitag, 2. September 2011, 21:15

Das ist schade, aber durchaus verständlich. Ich werde auch nicht versuchen Sie zu überreden.
Hatte Ihr Kollege sich denn bezüglich dieses Themas auch geäußert?

13

Freitag, 2. September 2011, 21:23

Meines Wissens nach nicht, ich denke, Sie sollten ihn selbst fragen.

14

Freitag, 2. September 2011, 21:34

Hätte ja sein können. Dann danke ich Ihnen für die Auskunft.

15

Freitag, 2. September 2011, 21:37

Dafür nicht, Hoheit. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

16

Freitag, 2. September 2011, 21:40

Danke, den wünsche ich Ihnen auch.

Handlung

Er legt auf.


Lloyd Tiddley

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Wohnort: Auldermore, Glenverness

Beruf: Whiskyproduzent

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17

Montag, 10. Oktober 2011, 23:15

Handlung

Er klopft an.

The Much Hon. Lloyd Tiddley PC,
Baron of Auldermore


Tiddley & Co. Distillery
- Best vernish Whisky since 1779 -

18

Dienstag, 11. Oktober 2011, 06:32

Handlung

Die Sekretärin gibt ihm Bescheid, dass ein Herr Tiddley aus Glenverness mit ihm sprechen wolle. Er öffnet die Tür.



Guten Tag, Herr Tiddley. ^^

Lloyd Tiddley

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Wohnort: Auldermore, Glenverness

Beruf: Whiskyproduzent

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19

Dienstag, 11. Oktober 2011, 07:43

Guid mornin, Sir.

Ich würde gerne ein Gewerbe in Lillemark anmelden und interessiere mich daher für die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die betreffenden für ausländische Unternehmen.
The Much Hon. Lloyd Tiddley PC,
Baron of Auldermore


Tiddley & Co. Distillery
- Best vernish Whisky since 1779 -

20

Dienstag, 11. Oktober 2011, 21:06

Handlung

Er macht eine einladene Geste zu den Sitzgelegenheiten vor seinem Schreibtisch bevor er selbst die Tür schließt und um seinen Schreibtisch rumgeht um sich zu setzen.



Nun, die lillische Gesetzeslage erlaubt es, dass auch ausländische Geschäftsleute ein Unternehmen mit Sitz in Lillemark beziehungsweise eine Zweigstelle zu gründen. Allerdings mit Förderungen können Sie nicht rechnen, da wir dies lediglich lillischen Unternehmern vorbehalten.