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Alles Gute!
Die Lillen

101

Mittwoch, 4. Mai 2011, 17:57

Dann können wir ja nun meine Änderungsvorschläge noch mitdiskutieren. Ich habe versucht einige Änderungsvorschläge, die ich bereits direkt im Gesetzesvorschlag vorgenommen habe zu markieren. Ansonsten halte ich folgende Fragen noch für diskussionswürdig:


In welchen Fällen erfolgt das Einbestellen von Botschaftern zum zuständigen Minister bzw. der Königin? Kann die Königin auch Botschafter einbestellen?
Unter welchen Umständen erfolgt das demonstrative Abziehen des Botschaftspersonals in einem anderen Land?
Nur Kontakt zu demokratischen Staaten ist insofern problematisch als es die Frage aufwirft inwiefern das Königreich Lillemark den Grundsätzen demokratischer Staaten genügt. Daher eine andere Definition von Staaten zu denen man keinen Kontakt wünscht: Staaten mit Militärregimen, mit Menschenrechtsverletzungen, etc.
Inwieweit will sich der lillische Staat durch Verträge und internationale Organisationen binden?
In welcher Form sind Staatsbesuche abzuhalten? Ev. per Verordnung bzw. königlichem Dekret Vorschriften für das jeweilige Protokoll festhalten.
Generell: die Außenpolitik soll gemeinsam mit der Krone erfolgen - Rücksprache des/ der MinisterIn für Auswärtiges mit der Königin/ dem König bzw. auch mit dem/ der StatskommissærIn.



Zitat


Gesetz über die Diplomatie / Diplomatiegesetz (DiploG)

I. Abschnitt - Grundlagen

§1 Zweck(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang des Kongeriget Lillemarks mit anderen Staaten sowie dessen Repräsentanten.

§2 Begriffsbestimmungen
Für dieses Gesetz gilt als
(1) BotschafterIn: jede Person, die von einem ausländischen Staat gemäß dessen Recht als BotschafterIn in das Kongeriget Lillemark entsandt und als solcheR von der Königin/ dem König akkreditiert wurde;
(2) Ausländischer Staatsgast: jede Person aus einem ausländischen Staat, die in ihrem Herkunftsstaat Regierungsmitglied oder Staatsoberhaupt ist;
(3) LillischeR BotschafterIn: jede Person, die von der Königin/ dem König ernannt und als BotschafterIn des Kongeriget Lillemark in einen anderen Staat oder zu einer internationalen Organisation entsandt wurde.

§3 Exterritorialität, Immunität
(1) Gebäude der diplomatischen Vertretung eines Botschafters, der/ die BotschafterIn selber und ausländische Staatsgäste dürfen durch Organe und Behörden des Kongeriget Lillemark nicht belangt werden. Sie unterliegen allein dem Recht des Herkunftsstaates.

§4 Aufhebung von Exterritorialität & Immunität
(1) Verletzt einE BotschafterIn oder ausländischer Staatsgast das lillische Recht kann er/sie durch den/ die für Auswärtiges zuständigen MinisterIn ausgewiesen werden. Über die Ausweisung eines Botschafters/ einer Botschafterin ist der Herkunftsstaat sowie der/ die lillische König/ Königin vorab zu informieren.
(2) Beleidigungen oder Herabwürdigungen von Verfassungsorganen des Kongeriget Lillemark oder deren Mitglieder können entsprechend den Bestimmungen in §4 Absatz 1 geahndet werden.
(3) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn kann ausländische Staatsgäste ausweisen oder deren Einreise unterbinden, wenn in ihrem Staat systematisch Menschenrechte der BürgerInnen verletzt werden. Dasselbe gilt, wenn nach Ansicht des/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn die Sicherheit des ausländischen Staatsgastes im Kongeriget Lillemark nicht gewährleistet werden kann.
(4) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn hat das Recht die Exterritorialität von Gebäuden einer diplomatischen Vertretung auf Ersuchen eines Gerichts für maximal 24 Stunden einzuschränken um ausschließlich flüchtige Straftäter zu verfolgen. Weitere Maßnahmen sind nur mit Zustimmung des Botschafters gestattet.

II. Abschnitt - Der Diplomatische Dienst

§5 Zusammensetzung
(1) Der Diplomatische Dienst besteht aus dem/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn, dem König/ der Königin sowie den lillischen BotschafterInnen. Er tritt regelmäßig mindestens einmal pro Monat zusammen, tauscht Informationen aus und erörtert Strategien für die Außenpolitik des Kongeriget Lillemark.
(2) Die Leitung obliegt dem/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn.

§6 Pflichten
(1) Lillische BotschafterInnen repräsentieren das Kongeriget Lillemark als Staat. Sein Ansehen im Ausland zu mehren ist ihre oberste Pflicht.
(2) Lillische BotschafterInnen informieren im Rahmen von Zusammentritten des Diplomatischen Dienstes über Geschehnisse im Entsendestaat. Des Weiteren kann der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn Berichte einfordern.
(3) Lillische Botschafter sind an Weisungen des/ der für Auswärtiges zuständigen MinisterIn gebunden. DieseR kann per Verordnung die Pflichten der lillischen BotschafterInnen näher bestimmen.

§7 Abberufung, Ausscheiden aus dem Amt
(1) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn kann eineN lillischeN BotschafterIn jederzeit abberufen, wenn dieseR seineN gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt oder der/ die lillische BotschafterIn um die Abberufung bittet.
(2) Eine Abberufung durch den/ die für Auswärtiges zuständigen MinisterIn muss erfolgen, wenn der Empfangsstaat den lillischen Botschafter ausweist.
(3) Ein Lillischer Botschafter scheidet in jedem Fall durch Tod, Verlust der lillischen Staatsbürgerschaft aus dem Amt. Eine förmliche Entlassung ist in dem Fall nicht notwendig. // Gesuch um Ruhestandsversetzung?

III. Abschnitt - Schlussbestimmungen

§8 Grundsätze diplomatischer Beziehungen
(1) Dem Kongeriget Lillemark ist es untersagt mit Staaten, in denen die Würde des Menschen systematisch verletzt wird oder in denen ein militärisches Regierungssystem herrscht, Freundschafts- oder Beistandsabkommen einzugehen. // Def. von Freundschafts- oder Beistandsabkommen? Welche Arten von Verträgen darf/ soll der lillische Staat schließen?

§9 Information der Öffentlichkeit
(1) Der/ Die für Auswärtiges zuständige MinisterIn informiert in geeigneter Form öffentlich über diplomatische Beziehungen des Kongeriget Lillemark zu auswärtigen Staaten. Die Informationen sind aktuell zu halten.

§10 Schutz lillischer StaatsbürgerInnen
(1) Sieht der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn die Sicherheit lillischer StaatsbürgerInnen bei Reisen in einem anderen Staat als nicht gewährleistet an oder besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, so hat er für den betroffenen Staat eine öffentliche Reisewarnung auszugeben. // Arten von Reisewarnungen bzw. verschiedene Gefahrenstufen?
(2) Sind lillische StaatsbürgerInnen in anderen Staaten akut gefährdet oder wurden bereits in mehrfachen Fällen verletzt oder getötet, so hat der/ die für Auswärtiges zuständige MinisterIn den lillischen StaatsbürgerInnen im betroffenen Staat die Rückkehr in das Kongeriget Lillemark zu empfehlen. In diesem Fall sind die Botschaften vor Ort zur Unterstützung verpflichtet. // in welchen Fällen folgt die Evakuierung des Botschaftspersonals?

§11 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch die Königin in Kraft.

102

Donnerstag, 5. Mai 2011, 19:47

Handlung

Er wartet darauf, dass Frau Gronen als Zuständige zuerst etwas dazu sagt.


103

Samstag, 7. Mai 2011, 14:34

Frau Gronen? Wie steht es um Ihre fachkundige Meinung?

Luisa Gronen

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104

Samstag, 7. Mai 2011, 22:07

Mit den Änderungen kann ich mich abfinden. Aber warum soll die Königin bei einer Ausweisung vorab informiert werden?

Was das Einbestellen eines Botschafters betrifft, so denke ich, das man das nicht wirklich genau regeln kann.
Das ist in meinen Augen vollkommen situationsabhängig.
Und das die Königin Botschafter Einbestellen kann, halte ich für problematisch. Wenn sie eine andere Sicht der Dinge hat als die Regierung könnte das für Verwirrung sorgen.

Das selbe gilt auch für das Abziehen des Botschaftspersonal. Es ist von der Situation abhängig. Es gibt da so viele Möglichkeiten, das man das einfach nicht regeln kann.

Die Frage mit den Verträgen kann ich nicht beantworten. Meiner Meinung nach sollte Lillemark Mitglied einer internationalen Organisation werden. Wir können nicht auf ewig dieses Nischendasein führen, welches wir jetzt führen.
Aber schlussendlich ist dies eine Entscheidung, die die Regierung mit der Königin treffen muss.

Für die Staatsbesuche sollte es ein königliches Dekret geben. Die Königin ist unser Staatsoberhaupt und empfängt die Staatsgäste.

105

Samstag, 7. Mai 2011, 22:22

Diese Regierung strebt vor allem im Bezug auf die Außenpolitik eine enge Zusammenarbeit zwischen Königshaus und Ministerium an, weswegen die Königin in allen wichtigen diplomatischen Dingen zu unterrichten ist und auch ein Mitspracherecht haben soll. Sie haben selbst angeführt, dass die Königin Staatsgäste empfängt. Da könnte es zu einer peinlichen Situation führen, wenn der Staatsgast die Königin darauf anspricht, warum der Botschafter seines Landes ausgewiesen wurde und die Königin kann darauf keine Antwort geben, weil sie es schlicht und ergreifend nicht weiß.

Ich stimme Ihnen zu, dass das Einbestellen eines Botschafters sehr stark situationsabhängig ist. Dennoch sollte es intern ein vorgeschriebenes Prozedere geben. Erklärt Staat A Staat B den Krieg und geht gleich auch militärisch gegen ihn vor, dann wäre das ein Grund einen Botschafter einzubestellen, wenn nicht sogar auszuweisen. Oder wenn in einem Land die Regierung gestürzt wird oder unpopuläre Maßnahmen setzt. All das sind für mich Gründe, um einen Botschafter einzubestellen. Wichtig ist dabei eine klare Trennlinie herauszuarbeiten, aus welchen Gründen eine Einbestellung gerechtfertig ist - immerhin kann man damit den Entsendestaat ziemlich brüskieren - und auch wann man zum letzten Mittel der Ausweisung eines Botschafters greifen sollte.

Auch für das Abziehen des Botschaftspersonal sollten vom Ministerium gewisse Grundregeln erlassen werden, damit das diplomatische Personal weiß, in was für einem Szenarium es sich darauf einstellen muss, aus ihrem Entsendungsland abberufen zu werden.

Warum können Sie die Frage mit den Verträgen nicht beantworten, Frau Gronen? Sie müssen doch eine Vorstellung davon haben inwieweit es für den lillischen Staat gut ist sich mit Verträgen an Vertragspartner und internationale Organisationen zu binden. Was nun ein Nischendasein mit der Mitgliedschaft einer internationalen Organisation zu tun hat, erschließt sich mir in dem Zusammenhang auch nicht wirklich.

Was das Protokoll für Staatsbesuche angeht, so sollte das von Ihrem Ministerium und dem Königshaus zusammen ausgearbeitet werden, da die Regierung den Empfang von Staatsbesuchen nicht gänzlich an das Königshaus abgibt, sondern hier gemeinsam vorgegangen wird.

Luisa Gronen

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106

Samstag, 7. Mai 2011, 22:45

Ich kann mich mit dem Mitspracherecht der Königin nicht so recht anfreunden, wenn ich ehrlich bin. Es heißt nicht umsonst: Zu viele Köche verderben den Brei. Wenn die Königin in außenpolitischen Dingen ein Mitspracherecht bekommen soll, wozu brauchen wir dann ein Außenministerium? Dann kann sie die Dinge auch alleine regeln.
Das sie informiert werden muss, sehe ich durchaus ein.

Muss ich Ihnen das mit dem Nischendasein wirklich erklären? Seit der Thronbesteigung der Königin ist nicht ein einziger Staatsgast hier gewesen und das wird sich auch nicht ändern, wenn wir so weiter verfahren wie bisher.
Lillemark ist in der Welt relativ unbekannt, und das könnte sich meiner Meinung nach durch die Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation ändern.
Es sei denn, es Absicht das es so ist.

107

Samstag, 7. Mai 2011, 22:59

Ich werde mit Ihnen da nicht lange diskutieren: die Königin hat ein Mitspracherecht in sämtlichen Regierungsbelangen somit auch in der Außenpolitik. Berücksichtigen Sie das in Ihrem Gesetzesentwurf.

Sie messen das Nischendasein also daran wieviele Staatsbesuche wir in unserem Land empfangen? Ich denke, das greift etwas zu kurz. Schließlich besteht die Außenpolitik eines Landes nicht nur aus Besuchspolitik.

Luisa Gronen

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108

Samstag, 7. Mai 2011, 23:05

Dann erklären Sie mir doch mal, wozu wir dann eine Regierung brauchen, wenn die Königin bei allem mitbestimmen darf?
Dann kann sie das auch alleine machen.

109

Samstag, 7. Mai 2011, 23:19

Frau Gronen, Sie kennen die lillische Verfassung? Gut. Dann ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass die Ministerinnen und Minister nicht dem Volk, sondern der Königin gegenüber verantwortlich sind. Das heißt, für sämtliche Entscheidungen, die Sie als Ministerin treffen, ist letztlich die Königin verantwortlich und muss für diese gegenüber dem lillischen Volk einstehen können. Es ist von daher keine nette Geste von uns, dass wir der Königin hier per Gesetz Mitbestimmungsrechte einräumen. Zumal die Königin auch jederzeit an den Sitzungen der Regierung teilnehmen könnte. Aber sie verzichtet bislang darauf, damit wir unserer Arbeit weiterhin nachgehen können, ohne uns durch ihre Anwesenheit gehemmt zu fühlen. Sie können aber versichert sein, Frau Gronen, dass ich die Königin über jeden Schritt den diese Regierung bislang gegangen ist vorab ausführlich unterrichtet habe. Denn so funktioniert in Lillemark Politik. Das sollten Sie eigentlich wissen.

Und was das "dann soll sie es auch alleine machen" angeht. Sie sehen wieviel Arbeit Sie in ihrem Ministerium hat, Sie sehen, was Ihre Kollegen leisten und Sie sehen wieviel trotz unser aller Engagement auf der Strecke bleibt, weil die Zeit einfach nicht ausreicht, um alles zu behandeln, was notwendig wäre. Der königliche Tag hat auch nur 24 Stunden und die Königin hat auch mit der Unterstützung durch uns noch genügend Aufgaben zu bewältigend.
Ich verstehe offen gesagt nicht, warum Sie sich durch die Mitbestimmungskompetenzen, welche der Krone eingeräumt werden so bedroht fühlen.

Luisa Gronen

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110

Samstag, 7. Mai 2011, 23:34

Handlung

Sie lacht innerlich. Die Königin nimmt an einer Regierungssitzung teil? Das wird in tausend Jahren nicht geschehen.



Weil ich die Befürchtung habe, das durch das Mitbestimmungsrecht die Politik hier im Lande blockiert werden könnte.

Was geschieht denn, wenn die Königin zu einem gewissen Standpunkt eine andere Meinung hat als die Regierung und von diesem nicht abweichen will?
Einfach hinnehmen und gut ist?

111

Samstag, 7. Mai 2011, 23:45

Schlussendlich entscheidet die Königin, was das Beste für das Land ist, da sie es auch verantworten muss.

Luisa Gronen

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112

Samstag, 7. Mai 2011, 23:53

Ah, ich verstehe.
Wenn die Königin also eine Entscheidung fällt mit der Sie nicht einverstanden sind, dann ist das eben so. Auch wenn es Ihrer Ansicht nach nicht zum Wohle des Landes ist.

113

Sonntag, 8. Mai 2011, 09:56

Handlung

Er seufzt genervt.



Müssen wir jetzt die Verfassung neu diskutieren? Frau Gronen, Sie gehören wohl auch zu dieser kleinen Gruppe von...Hippies, die bei der Verfassungsreformdebatte am Schloss protestiert haben, wie?

114

Sonntag, 8. Mai 2011, 10:48

Frau Gronen, ich bin kein königlicher Wackel-Dackel. Wenn die Königin will, dass die Regierung eine gewisse politische Linie verfolgt, dann diskutiere ich das mit ihr im Vorfeld durch und dann erst bespreche ich das mit Ihnen, wenn ich auch hinter dem stehen kann. Aber was Sie hier ansprechen, Frau Gronen, das ist im Moment alles hypothetisch, denn die Königin hat bislang nicht einmal den Wunsch geäußert sich aktiv in die Regierungsgeschäfte einzumischen, obwohl sie die Möglichkeit dazu hat.

115

Mittwoch, 11. Mai 2011, 15:56

Ich schlage also vor, dass Sie sich das Diplomatiegesetz noch einmal bis zur nächsten Sitzung ansehen. Wollen Sie das Armeegesetz noch besprechen?

116

Samstag, 14. Mai 2011, 16:33

Anscheinend wird sich Frau Gronen insgesamt nochmal in ihre Arbeit vertiefen.

117

Sonntag, 15. Mai 2011, 11:17

Handlung

Lucas ist sichtlich genervt über das Schweigen von Luisa.



Gut, Frau Gronen, Sie überarbeiten das Diplomatiegesetz und Armeegesetz noch einmal und wir sprechen nächste Woche noch einmal darüber. Ich schließe damit die heutige Sitzung und wünsche Ihnen allen noch ein schönes Wochenende.

118

Sonntag, 12. Juni 2011, 12:59

Handlung

Erstmals seit Emmi zur Außenministerin ernannt wurde, hat Lucas eine Sitzung der Regierung einberufen. Er kann nicht glauben, dass es ihm nun genauso ergeht wie allen Politikern, die er bislang beraten hat. Die Zeit läuft wie Sand durch seine Finger und es ist kaum ein Fortschritt feststellbar. Ärgerlich.
Er starrt auf die Kaffeetasse vor sich am Tisch und wartet, dass die Minister und Ministerin eintreffen.


119

Sonntag, 12. Juni 2011, 13:16

Handlung

Er grüßt den Statskommissær, nimmt sich einen Kaffee und setzt sich.


120

Montag, 13. Juni 2011, 16:58

Guten Morgen!

Handlung

Per kommt mit seinem schlurfenden Schritt in den Sitzungssaal und lädt erst einmal einen Teller voll mit Croissants und Brötchen. Allein dafür liebt er schon die Regierungssitzungen.