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Die Lillen

Heinrich Abeken

Statsgæst (Staatsgast)

Beiträge: 44

Wohnort: Königsberg (Turanien)

Beruf: Beamter im gehobenen feuerwehrtechn. Dienst

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821

Sonntag, 10. März 2013, 11:56

Über den Grund Ihres Aufenthaltes hier kann ich nicht urteilen. Das ist Ihre Privatangelegenheit.
Das Sie Beschuldigter sind geht mich sehr wohl etwas an. Da Sie sich für die Vorgänge 2009 in Turanien noch verantworten müssen. Sie sind weder vorverurteilt, noch wird Ihnen Gerechtigkeit verweigert. Sie haben sich damals einem Prozess durch Flucht entzogen. Das wollen wir jetzt nachholen, sofern man Sie uns übergibt.
Sie erwartet ein Prozess nach rechtsstaatlichen Maßstäben.

822

Sonntag, 10. März 2013, 12:12

Das ist richtig. Ihr Asylantrag ist völlig unabhängig von jenem Verfahren in der turanischen Republik zu betrachten, weswegen wir dem Auslieferungsantrag Turaniens mit ruhigem Gewissen zustimmen können.

Herr Minister, das klingt danach als hätten Sie bereits ein Urteil gefällt. Diese ganze Farce hier sollte also nur ein Vorwand sein um mich festzusetzen. Sie wollten von Beginn an mich an die turanischen Behörden ausliefern. Dabei hatten Sie aus genau dem Grund, aus dem Sie meinen mich an das republikanische Unrechtsystem ausliefern zu dürfen kein Recht diese Herren überhaupt hierherzuholen. Denn wenn meinem Asylantrag stattgegeben worden wäre, hätten Sie mich nicht an Turanien ausliefern können ohne die Menschenrechte zu verletzen.

Ich erwarte dass man mir die selben Rechte zugeshet wie jedem anderen auch. Weder wurde mir bislang ein Rechtsbeistand gewährt, noch geht es hier um das was Sie vorgeben, nämlich meinen Asylantrag. Es geht hier einzig und allein darum dass Sie einen Vorwand suchen mich loszuwerden. Nun, dann verlasse ich dieses Land. Als freier Mann in eine Richtung die ich alleine entscheide.

Und darüber hinaus hatte ich Ihre Majestät, und niemanden sonst um Hilfe gebeten. Ich erwarte also auch von Ihrer hochgeschätzten Majestät und von niemandem sonst eine Entscheidung.
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fritz Primer« (10. März 2013, 12:13)


823

Sonntag, 10. März 2013, 12:25

Handlung

Wieder schmatzt Per bevor er antwortet.



Das ist so nicht richtig. Sie haben in Lillemark Asyl beantragt, weil Ihnen durch Barnstorvia politische Verfolgung droht. Das haben Sie meinem Mitarbeiter sehr ausführlich geschildert. In Turanien droht Ihnen jedoch nicht die politische Verfolgung. Man wird Sie nicht foltern, nicht zu unrecht einsperren oder einem getürkten Prozessverfahren unterziehen. Die Anschuldigungen, die in dem turanischen Haftbefehl angeführt sind, sind kein Kavaliersdelikt und wenn Sie von Ihnen begangen wurden, dann haben Sie sich vor einem Gericht auch davor zu verantworten.

824

Sonntag, 10. März 2013, 12:32

In Turanien werde ich weder Asyl vor der barsntorvischen Verfolgung erhalten noch werde ich einen fairen Prozess erhalten. Das habe ich Ihnen bereits gesagt. Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage und allein die Tatsache dass bereits ein Gerichtsverfahren eröffnet wurde zeigt dass man in Turanien nicht gewillt ist mich fair zu behandeln. Man hat mich damals überall wo ich mit meinen Laienschauspielern hingekommen bin nicht am Eintreten der entsprechenden Räumlichkeiten gehindert und jedes Vernunftbegabte Wesen erkennt dass wir mit unserem mittelalterlichen Kostümen keinen Staatsstreich vorgehabt haben können.

Und scheinbar hat man in Turanien vier Jahre lang auch kein Interesse gehabt die Sache weiterzuverfolgen, erst mit meinem Auftauchen hier in Lillemark fällt einem plötzlich ein dass man einen Haftbefehl ausstellen könnte. Ich erwarte dass man mich den Menschenrechten entsprechend behandelt. Aber mir wiird abermals ein Rechtsbeistand verweigert.

Ich biete Ihnen an Lillemark noch heute zu verlassen. Ein Recht mich auszuliefern besteht allerdings nicht. Soweit bin ich informiert dass kein Auslieferungsabkommen zwischen der Republik Turanien und dem Kongeriget Lillemark besteht
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

Heinrich Abeken

Statsgæst (Staatsgast)

Beiträge: 44

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825

Sonntag, 10. März 2013, 13:48

zu Minister Andersen:
Da der Vorwurf im Raume steht, in Turanien würde ihn kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten, lade ich Sie, Herr Minister, oder einen anderen Vertreter der Regierung ihrer Majestät ein, als Beobachter am Prozess teilzunehmen.
Was seine Rechte im Auslieferungsverfahren angeht, da müssen Sie entscheiden.

zu Primer, mit ernster Miene:
Ich empfinde es persönlich mehr als dreist, zu behaupten, Turanien hätte sich mit dem Verfahren zu viel Zeit gelassen. Ihnen ist doch bewusst, dass Sie das Land unberechtigt verlassen haben. Über Ihren Aufenthaltsort wussten wir erst seit Ihrem Eintreffen hier Bescheid.
Ich bin auch nicht gewillt, mich jetzt hier mit Ihnen im Detail über die Vorgänge von 2009 auseinander zu setzen. Das ist Aufgabe des Strafverfahrens am OGH.
Ihre irrationale und ungerechtfertigte Beleidigung "Unrechtssystem" habe ich überhört.
Sie sind turanischer Staatsbürger und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere, ich und meine Kollegen inbegriffen, auch.
Sollten Sie von einer ausländischen Macht bedroht oder verfolgt werden, so stehen Sie unter dem Schutz der Turanischen Republik. Für Inländer ist Asyl unnötig. ;)

826

Sonntag, 10. März 2013, 14:31

Ich werde dem Verfahren gerne beiwohnen. Ansonsten kooperieren wir in der Angelegenheit wie besprochen.

827

Sonntag, 10. März 2013, 15:02

Ich stelle also fest dass hier ohne lilischen Gerichtsbeschluss und ohne Auslieferungsabkommen und unter unablässiger Verweigerung eines Rechtsbeistandes Entscheidungen getroffen werden.

Und Herr Minister Abeken: Der Zeitraum, wie lange Sie sich zeit gelassen haben ist sehr Wohl von Bedeutung. Unabhängig davon ob der Justitz - die Sie gar nicht vertreten, sondern die republikanische Legislative - wusste wo ich bin oder nicht, wäre bei einer ernsthaften Verfolgung bereits damals ein Haftbefehl ergangen.

Und 2009 gab es gegen mich keinen Haftbefehl, es stand mir also frei das Land zu verlassen.

Und im Übrigen bin ich seit Anfang diesen Jahres KEIN republikanisch-turanischer Staatsbürger, also ist Ihnen diese Argumantation auch genommen.

Wann gedenkn die Herren mich entsprechend der Menschenrechte zu behandeln und von ihrer Willkür abzulassen?
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

828

Sonntag, 10. März 2013, 15:12

Den Anwalt wird man Ihnen sicherlich in Turanien beistellen. Aus lillischer Sicht ist das Verfahren abgeschlossen.

829

Sonntag, 10. März 2013, 15:17

Das ist ja wohl der Gipfel. Man verweigert mir ohne Angaben von Gründen einen Rechtsbeistand, entscheidet ohne die Sachargumente hören zu wollen, und ohne einen Gerichtsbeschluss! Sie sind gar nicht befugt zu entscheiden, da Sie die Regierung vertreten. Auslieferungsverfahren haben über die Gerichte zu laufen.

Ich verlange SOFORT einen Anwalt zu sprechen. Das Asylverfahren und das Auslieferungsverfahren sind ja offensichtlich zwei getrennet Verfahren. Sie haben mich hierherbringen lassen mit der Begründung es ginge um mein Asylverfahren, statt dessen hatten Sie von Anfang an die Auslieferung im Sinne. Es kann nicht sein dass Menschenrechte in diesem Land mit Füßen getreten werden.
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fritz Primer« (10. März 2013, 15:18)


830

Sonntag, 10. März 2013, 15:29

Herr Primer, Sie schreien hier Zetter und Mordio. Das kann ich verstehen, da die Dinge nicht so laufen, wie Sie sich das gedacht hatten.

Sie sind hier her bestellt worden, um Auskunft zu Ihrem Asylantrag zu geben, da für uns nicht klar vor wem genau Sie nun hier Asyl suchen.
Nachdem das für uns nun eindeutig geklärt ist, werden Sie von uns an die turanischen Behörden übergeben im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens.

831

Sonntag, 10. März 2013, 15:33

Dazu haben Sie kein Recht! Ich hätte es akzeptiert wenn das Asylantrag abgelehnt worden wäre, dann hätte ich umgehend das Land verlassen. Die unrechtmäßige Vorgehensweise die Sie hier an den Tag legen und die ich Ihnen im Einzelnen dargelegt habe, die ist es die mich aufbringt. In eine Rechtststaat darf so ewtas nicht passieren.
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fritz Primer« (10. März 2013, 15:33)


832

Sonntag, 10. März 2013, 15:35

Aber so gesehen: Ich beantrage hiermit Asyl wegen unrechtmäßiger Verfolgung durch turanische Behörden. Die Gründe und Sachargumente sind Ihnen ja bereits bekannt.
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

833

Sonntag, 10. März 2013, 15:39

Ich kann keine Gründe für unrechtmäßige Verfolgung durch die turanischen Behörden erkennen und von daher auch keinen Grund für einen neuen Asylantrag.

834

Sonntag, 10. März 2013, 15:43

Ach nein? dann sind Sie bitte so freundlich und widerlegen aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelungen einzeln und sachlich die Argumente die ich vorgetragen habe. Immerhin sind wir hier in einem Rechtsttaat, was bedeutet Sie können sicher die entsprechenden lilischen Gesetze anwenden.
Für das Größere Wohl

Königreich Turanien

835

Sonntag, 10. März 2013, 15:51

Sie werden von Turanien weder wegen Ihrer politischen oder regligiöser Ansichten verfolgt, noch aufgrund Ihrer Hautfarbe oder Ihres Geschlechts. Ihnen werden jedoch von den Behörden schwere Straftaten zur Last gelegt, die Sie in Ihrer Gesamtheit nicht einmal leugnen. Sie behaupten lediglich es handelte sich um ein Schauspiel. Diese unterschiedlichen Aussagen gilt es vor Gericht mit Beweisen zu unterlegen und dann dieses Verfahren zum Abschluss bringen. Das ist allerdings eine turanische Angelegenheit und keine lillische. Von daher übergeben wir Sie voller Vertrauen, dass Sie ein faires und gerechtes Verfahren gemäß des Grundsatzes im Zweifel für den Angeklagten erhalten werden.

836

Sonntag, 10. März 2013, 16:02

Bemerkenswerter Weise verweigern Sie mir in diesem Land ein faires und gerechtes Verfahren. Die republikanischen Behörden werfen mir Flucht vor. Tatsache ist dass ich 2009 nicht per Haftbefehl gesucht wurde. Ich hatte also das Recht das Land zu verlassen. Man kann nicht vier Jahre später kommen und sagen "Jetzt hätten wir ihn gerne". Indem Sie mich ausliefern, mischen Sie sich bereits in die Angelegenheit ein. Und es sei an dieser Stelle noch einmal betont: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bin ich kein Staatsbürger der Turanischen Republik. Also bestaht auch deshalb kein Auslieferungsrecht.
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Heinrich Abeken

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837

Sonntag, 10. März 2013, 18:08

Na nun gut, da die Verfahren hier abgeschlossen scheinen, können Sie uns ja nun nach Turanien begleiten, wo Sie bereits erwartet werden, Herr Primer.
Wenn Sie der Meinung sind, kein turanischer Bürger mehr zu sein, so können wir das in Turanien klären. Hier geht das schlichtweg nicht.
Aus menschlicher Sicht verstehe ich, dass Sie sich gegen das Verfahren wehren, aber ich kann Ihnen den Prozess nicht abnehmen. Wenn alles so ist, wie Sie sagen, können Sie beruhigt sein. Sie haben Gelegenheit sich einen Rechtsbeistand in Turanien zu nehmen, andernfalls wird Ihnen das Gericht einen stellen.

zu Andersen:

Minister Andersen, im Namen meiner Regierung spreche ich Ihnen meinen herzlichen Dank aus. Ich hätte Sie gerne in einer angenehmeren Angelegenheit kennengelernt. Aber in unserem Dienst kann man sich das leider nur schwerlich aussuchen. Gestatten Sie mir aber, eine offizielle Einladung nach Turanien auszusprechen. Meine Regierung ist an einer freundschaftlichen und kooperativen Kontaktaufnahme mit der Regierung ihrer Majestät gelegen und wäre sehr erfreut sie bei uns begrüßen zu dürfen. :)

erneut zu Primer:
Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Widerstand leisten. Kann ich mich da auf Sie verlassen?

838

Sonntag, 10. März 2013, 18:12

Ja...ich werde es Ihrer Majestät ausrichten lassen wegen einer diplomatischen Kontaktaufnahme.

Vielleicht wird Herr Primer sich sicherer fühlen, wenn er wieder in Gesellschaft seiner Begleiter ist, die mit ihm in Lillemark angekommen sind.

839

Sonntag, 10. März 2013, 18:15

Minsiter Abeken, natürich können Sie davon ausgehen dass ich nicht widerstandlos mitkommen werde. Sie haben bislang auf keines meiner Argumente wirkluch geantwortet, Und da Sie beabsichtigen mich aufgrund eines bereits zu Unrecht erlassenen Haftbefehles mitzunehmen, was Sie als Vertreter der Legislative gar nicht können, werde ich selbstverständlich nicht mitkommen. Ich erwarte immer noch dass man mich gehen lässt. Ich werde anschließend das Land als freier Mann verlassen.
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Heinrich Abeken

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840

Sonntag, 10. März 2013, 18:22

Da stehen Sie aber auf Grund eines Fehlers, Herr Primer.
Übrigens bin ich Vertreter der Exekutive... ;)

zum turanischen Beamten:
Herr Bukow, bitte legen Sie dem Herren Handschellen an.
Handlung

Der Beamte zieht Handschellen aus der Jacke und geht auf Primer zu:
"Sie sind festgenommen."